Netznutzung: Gemeinde Unterkirnach

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Netznutzung

Informationen zur Netznutzung

Nach dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 sowie der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) am 29. Juli 2005 stellt die EGT Energie GmbH ihr Netz entsprechend dieser gesetzlichen Regelungen und den Bedingungen der Verträge jedem Lieferanten zu Verfügung. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Downloaden über die Bedingungen der Netznutzung, die Strukturmerkmale des Elektrizitätsnetzes sowie über die Netznutzungsentgelte sowie weitere die Netznutzung der EGT Energie betreffende Hinweise.

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